Hamburg. Befreit Hamburg Vereine, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, von Steuern? Senat weist AfD-Vorwurf zurück.

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion wirft der Finanzbehörde vor, vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Vereinen Steuervergünstigungen zu gewähren, indem sie als gemeinnützig anerkannt werden. Die Extremistenklausel der Abgabenordnung und ein Urteil des Bundesfinanzhofs schließen ein solches Vorgehen aus.

Wie die Afd die Steuer-Vorwürfe begründet

In einer Großen Anfrage hatten sich die AfD-Abgeordneten beim Senat detailliert nach Vereinen und Organisationen sowie deren Einstufung erkundigt. „Nach einer Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen und schriftlicher Selbstauskünfte einzelner Vereine“, heißt es in der Anfrage, listet die AfD zwölf Vereine aus dem islamistischen und linksextremistischen Spektrum auf, die ihrer Einschätzung nach als gemeinnützig anerkannt sind oder deren Gemeinnützigkeit beantragt ist.

Darunter sind das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), die Marxistische Arbeiterschule (Masch), die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten VVN-BdA), das Libertäre Zentrum und der Verein Junges Hamburg.

Allerdings bestätigt der Senat die Gemeinnützigkeit der Organisationen nicht. „Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis­ … gehindert, die Fragen (zur Zuerkennung der Gemeinnützigkeit, die Red.) zu beantworten“, heißt es ein ums andere Mal in der Senatsantwort zu den einzelnen Organisationen. Nur so viel: „Es konnte ermittelt werden, dass in mindestens fünf Fällen die Gemeinnützigkeit inzwischen aberkannt bzw. das Aberkennungsverfahren inzwischen eingeleitet wurde.“

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Dressel weist AfD-Vorwürfe zurück

Die AfD spricht gleichwohl von einem Skandal. „Wir als AfD-Fraktion sind entsetzt und fassungslos, dass die Finanzbehörde verfassungsfeindlichen Islamisten, Linksextremisten und anderen Extremisten bis heute die Gemeinnützigkeit und damit massive Steuervergünstigungen gewährt“, sagte AfD-Fraktionschef Alexander Wolf. „Extremisten muss die rote Karte gezeigt und nicht der rote Teppich ausgerollt werden“, sagte AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann.

„Wir weisen den Vorwurf entschieden zurück, wonach die Hamburger Steuerverwaltung wider besseres Wissen in Fällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. nicht aberkannt haben soll. Die Hamburger Steuerverwaltung setzt die Rechtsprechung zum Entzug der Gemeinnützigkeit bei vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen konsequent um“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und verwies auf drei laufende Aberkennungsverfahren.