Hamburg. Der ehemalige KZ-Wachmann solle nicht in Haft. Dennoch forderten die Nebenkläger in ihren Plädoyers eine Verurteilung.

Im Hamburger Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof haben die Nebenklage-Vertreter eine Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Sie verlangten am Freitag in ihren Plädoyers aber keine höhere Strafe, als die bereits vom Staatsanwalt beantragten drei Jahre Haft.

Rechtsanwalt Markus Goldbach erklärte, sein in Israel lebender Mandant wünsche keine Strafe für den 93 Jährigen. "Man sollte ihm vergeben", habe der zurzeit im Sterben liegende ehemalige Stutthof-Gefangene erklärt. Nebenklage-Vertreter Mehmet Daimagüler sagte, auch seine Mandanten wollten ausdrücklich nicht, dass der 93-Jährige inhaftiert werde. Der Anwalt sprach sich dafür aus, den ehemaligen Wachmann zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Stutthof-Prozess: Urteil wird am Donnerstag verkündet

Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres eingeräumt, dass er vom 9. August 1944 bis zum 26. April 1945 Wachmann in dem Konzentrationslager bei Danzig war. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen zu verurteilen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.

Am kommenden Montag soll der Verteidiger seinen Schlussvortrag halten und der Beschuldigte Gelegenheit zu einem letzten Wort bekommen. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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