Hamburg. Wegen Formfehlern ist die Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs, ausgesetzt worden. Was ist mit bereits eingezogenen Führerscheinen?

Im Hin und Her um den neuen Bußgeldkatalog für Temposünder ist in Hamburg noch nicht entschieden, ob nach der inzwischen zurückgenommenen Regelung eingezogene Führerscheine wieder zurückgegeben werden. Eine rechtliche Prüfung hierzu laufe noch, sagte ein Sprecher der Innenbehörde am Mittwoch. Wie viele Autofahrer betroffen sind, konnte er nicht sagen.

Wegen Formfehlern war die Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs, der härtere Strafen für Raser vorsieht, Anfang des Monats ausgesetzt worden. Seither wird auch in Hamburg wieder der alte Katalog angewendet.

Die Länder streiten über Abmilderung der Strafen für Raser

Inzwischen gibt es unter den Ländern Streit, ob im Zuge der Beseitigung der Formfehler auch die Strafen für zu schnelles Fahren wieder abgemildert werden sollen. Die Hamburger Verkehrsbehörde lehnt eine Rückkehr zur alten Milde ab. Leitprinzip sei, "dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssen als in der Vergangenheit", heißt es.

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Nach dem neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Der alte und jetzt wieder angewandte Katalog sieht dies erst bei Überschreitungen von 31 beziehungsweise 41 km/h vor.