Hamburg. 93-Jährige mit 32 Stichen fast getötet: Laut Bundesgerichtshof muss neu verhandelt werden – mildernde Umstände kaum berücksichtigt.

Der bestialische Messerangriff auf eine 93 Jahre alte Frau in einem Poppenbütteler Seniorenheim kommt erneut vor das Hamburger Landgericht. Im ersten Verfahren war die heute 41 Jahre alte ehemalige Altenpflegeschülerin Miriam M. wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Mordversuch im Seniorenheim wird neu verhandelt

Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil im November 2019 teilweise aufgehoben, weil mildernde Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. An den Feststellungen zur Tat hatten die Bundesrichter allerdings nichts auszusetzen.

Demnach hatte Miriam M. am 10. März 2018 im Poppenbütteler Seniorenheim Hospital zum Heiligen Geist morgens gegen 8.45 Uhr bei ihrem spätern Opfer geklingelt und sich als Pflegerin, die etwas vergessen habe, ausgegeben. Die 93-Jährige ließ sie daraufhin in die Wohnung.

Seniorin von hinten angegriffen und niedergestochen

Als sich die Seniorin mit ihrem Rollator zum Wohnzimmer begab und Miriam M. den Rücken zuwandte, soll M. die Frau von hinten umklammert und ihr mit einem Messer mehrfach wuchtig in den Oberkörper gestochen haben. Während sie weiter zustach, fragte M. nach Bargeld und Wertgegenständen. Die 93-Jährige verriet ihr nun ein Versteck in der Garderobe.

Dort entdeckte Miriam M. 105 Euro sowie die EC-Karte und das Mobiltelefon der Geschädigten. Damit kehrte sie zu der schwer verletzten Seniorin zurück, versetzte ihr weitere Messerstiche und fragte wieder nach Geldverstecken. Das Opfer nannte nun einen Ort im Schlafzimmer, aus dem M. weitere 300 Euro holte, bevor sie aus der Wohnung der Geschädigten flüchtete.

93-Jährige aus Poppenbüttel erlitt 32 Messerstiche

Das Opfer erlitt insgesamt 32 Stichverletzungen am Brustkorb, im Bauchraum, am Hals und an den Armen. Die Seniorin befand sich in akuter Lebensgefahr und wurde nur durch notfallmedizinische Maßnahmen gerettet.

Drei Tage nach der Bluttat versuchte Miriam M. zudem, mit der zuvor geraubten EC-Karte der Geschädigten an einem Geldautomat in Norderstedt 1000 Euro abzuheben. Der Versuch scheiterte, weil die Karte bereits gesperrt war.

Die Revisionsverhandlung beginnt am 11. März um 9 Uhr im Stafjustizgebäude vor dem Landgericht Hamburg (Große Strafkammer 4).