Hamburg.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen 26-Jährigen in Lohbrügge hat der Staatsanwalt eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Tat vom 27. Juni vergangenen Jahres könne nicht mit Notwehr gerechtfertigt werden. Der 29-jährige Angeklagte habe weder im Affekt gehandelt, noch sei seine Steuerungsfähigkeit vermindert gewesen. "Der Angeklagte hat einen heimtückischen Mord begangen", sagte der Staatsanwalt am Dienstag.

Die beiden jungen Deutschen hatten sich auf dem Lohbrügger Markt verabredet, um über Schulden aus einem Drogengeschäft zu sprechen. Der Jüngere war in Begleitung zweier kräftiger Männer erschienen. Nach Angaben des Angeklagten forderte der 26-Jährige von ihm die sofortige Zahlung von 20 000 Euro. Er habe sich bedroht gefühlt, eine Pistole gezogen und auf den 26-Jährigen geschossen, als dieser offenbar auch zu einer Waffe greifen wollte. Diese Darstellung sei durch Gutachten zu den Schussverletzungen widerlegt worden, sagte der Staatsanwalt.

Die Tat war am frühen Abend vor zahlreichen Zeugen verübt worden. Ein Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes versorgte einige von ihnen und Angehörige des Opfers. Die Verteidigung will am Freitag ihr Plädoyer halten, im Anschluss wird das Urteil erwartet.