Hamburg. Auch Kammern und Hochschulen sind von 2021 an zur Offenheit verpflichtet. Norddeutscher Rundfunk ist von Novelle „nicht umfasst“.

Hamburgs Behörden wurden schon 2012 verpflichtet, von sich aus unaufgefordert die Bürger zu informieren und etwa Verträge im Transparenzportal der Stadt zu veröffentlichen, das seit 2014 für alle Nutzer zugänglich ist (transparenz.hamburg.de). Diese Veröffentlichungspflicht soll von Januar 2021 an für die ab diesem Zeitpunkt aufgezeichneten Informationen auch für die mittelbare Staatsverwaltung gelten, wie der rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen hat. Konkret gilt die Ausweitung des Hamburger Transparenzgesetzes dann für Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Kammern, die staatlichen Hochschulen und das Universitätsklinikum Eppendorf sowie für Stiftungen und Anstalten.

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) als Anstalt des öffentlichen Rechts sei von der Novelle „nicht umfasst“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). „Ich finde es politisch richtig, wenn wir auch da Transparenz walten lassen würden“, sagte Steffen. Darauf müsste sich Hamburg aber mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einigen, die mit Hamburg den NDR-Staatsvertrag geschlossen haben.