Hamburg. Warum ausgerechnet in Hamburg die Zahl der Mahnungen des Jobcenters wegen zu hoher Mietkosten gesunken ist.

Das Jobcenter Hamburg hat im vergangenen Jahr 424 Empfängerhaushalte von Hartz IV aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken. Das waren nicht einmal halb so viele wie im Jahr zuvor, als noch 1037 sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet wurden, teilte das Jobcenter mit.

Hintergrund: Das Verfahren wird seit Dezember 2017 in Hamburg nur noch angewendet, wenn die Kosten der Wohnung um mehr als 20 Prozent über der Grenze liegen, die als angemessen gilt. Zuvor löste auch eine geringere Überschreitung ein Verfahren aus.

Wie viel Miete ein Hartz-IV-Empfänger in Hamburg geltend machen kann

Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger darf gegenwärtig in Hamburg eine Brutto-Kaltmiete von 495 Euro geltend machen, inklusive Wasserkosten, aber ohne Heizung. Die Heizungskosten werden jedoch zusätzlich erstattet. Für zwei Personen liegt die Grenze bei 603 Euro, für drei Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft bei 732,75 Euro.

Diese Beträge sind erst vor wenigen Wochen zum 1. Juni erhöht worden. Insgesamt gab die Stadt für die rund 100.000 Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr 606 Millionen Euro aus, gut 88 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor.

Was bei einer Aufforderung zur Kostensenkung passiert

Wer vom Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert wird, muss sich aktiv um eine günstigere Wohnung bemühen oder belegen, dass keine solche Wohnung auf dem Markt verfügbar und deshalb keine Kostensenkung möglich sei. Kann der Hartz-IV-Empfänger das nicht belegen, so wird nach einer Frist nur noch der angemessene Höchstbetrag gezahlt. Das waren im vergangen Jahr 202 Fälle, also abermals weniger als die Hälfte der 424 Haushalte, bei denen ein Verfahren eingeleitet wurde.

In den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden die Wohnkosten in 40 von 106 aufgeforderten Haushalten herabgesetzt. Ob diese Haushalte tatsächlich umgezogen sind oder ihren Teil der Mietkosten aus den übrigen Leistungsbezügen bestreiten, wird von der Stadt und dem Jobcenter nicht erfasst.

Hamburger Ausnahmeregelung soll beibehalten werden

Die seit eineinhalb Jahren geltende Ausnahmeregelung, nach der das Jobcenter erst ab 20 Prozent zu hohen Mietkosten aktiv wird, soll vorerst beibehalten werden. "Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist großstadtüblich nach wie vor angespannt", sagte ein Sprecher der Sozialbehörde. Die Ausnahmeregelung soll unnötige Härten vermeiden helfen, bleibt aber befristet.

Kostensenkungsverfahren können Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II noch nach jahrzehntelangen Mietverhältnissen treffen, wenn sie die Miete bisher aus ihrem Einkommen zahlen konnten, aber arbeitslos werden. Oder sie geraten über die angemessene Grenze, weil ihre Wohnung modernisiert wird und die Kosten zum Teil auf die Mieter umgelegt werden.