Hamburg. Hamburg erhielt im vergangenen Jahr 169,2 Millionen Euro. Diese Summe wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen.

Es gibt Bundesgesetze, die zwar einen harmlosen Namen tragen, sich aber in Wahrheit als Goldgruben für die Länder entpuppen. Das Regionalisierungsgesetz ist so ein Fall. Der Bund stellt den Ländern derzeit rund neun Milliarden Euro für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung, davon entfallen allein 8,6 Milliarden Euro auf die sogenannten Regionalisierungsmittel.

Mit einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 2016 hat der Bund Höhe und Verteilung der Mittel bis 2031 festgelegt. In einem Brief an den Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hat der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), nun mitgeteilt, wie hoch der auf Hamburg entfallende Anteil sein wird. „Die Freie und Hansestadt Hamburg erhält einen Anteil entsprechend des von den Ländern vorgeschlagenen Schlüssels. Im Jahr 2017 beliefen sich die Mittel auf 163,2 Millionen Euro, im Jahr 2018 waren es 169,2 Millionen Euro. Bis 2031 steigt die Summe an bis auf 240,4 Millionen Euro“, schreibt Ferlemann.