Hamburg. Dem Informationsaustausch zwischen dem Nachrichtendienst und der Polizei sind gesetzlich enge Grenzen gesetzt.

Dies hier ist sein Thema, man spürt das: Torsten Voß, Chef des Landesamts für Verfassungsschutz, setzt sich mit Verve für die „Modifizierung und Modernisierung des Trennungsgebotes“ zwischen dem Verfassungsschutz und anderen Behörden ein. Durch das Gebot sind dem Informationsaustausch zwischen dem Nachrichtendienst und der Polizei gesetzlich enge Grenzen gesetzt. Im Angesicht der verschärften Bedrohungslage und der massiven Kritik am defizitären Informationsfluss im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz findet Voß: Es ist Zeit, das zu ändern. Kein anderes Land, so Voß auf einem Symposium im Altonaer Museum mit dem Titel „70 Jahre Verfassung – 70 Jahre Schutz“, habe eine derart strikte Trennung.

Ein griffiges Beispiel hat er parat: Da sei der im Kampf für den Islamischen Staat getötete Dschihadist, den seine Hinterbliebenen auch noch feiern, darunter der neun Jahre alte Bruder des Extremisten – mit einer Kalaschnikow auf dem Rücken. Das wissen die Leute vom Verfassungsschutz. Aber die Polizei und das Jugendamt dürfen es nicht erfahren, zumindest nicht von ihnen. Warum? Weil es das Trennungsgebot gibt.