Hamburg. Der EU-Abgeordnete hat ein Recht auf seine Beamtenstelle als Wirtschaftsprofessor. Wie die Hochschule auf das Szenario reagiert.

Die Europawahl am 26. Mai könnte der Universität Hamburg einen prominenten „Neuzugang“ und gleichzeitig eine brisante Personalie bescheren: Bernd Lucke, Mitbegründer der AfD und seit 2014 EU-Abgeordneter, möchte an die Uni zurückkehren, falls er den Wiedereinzug in das Straßburger Parlament verpassen sollte. „Sollte der Erfolg ausbleiben, würde ich auf meine Stelle als Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg zurückkehren“, sagte der 56-Jährige dem Abendblatt.

Sein Beamtenverhältnis ruht, seit er sich 2014 entschieden hatte, Vollzeitpolitiker zu werden. Wie die Universität auf Abendblatt-Anfrage bestätigte, besteht in solchen Fällen generell ein Rückkehrrecht auf dieselbe Stelle. Offen ist nur, inwiefern das auch den Posten als Geschäftsführender Direktor des Instituts für Wachstum und Konjunktur an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beinhaltet. Denn das ist nach Auskunft der Hochschule ein Wahlamt, dessen Besetzung regelmäßig wechselt.