Hamburg. Frauen müssen Männer zwar aufnehmen, um Gemeinnützigkeit zu behalten. Rudern dürfen die Männer aber trotzdem nicht.

Der Hamburger Ruderinnen-Club darf weiterhin Männer vom Rudern ausschließen, ohne deshalb seine Gemeinnützigkeit zu verlieren. Mit einer geänderten Satzung habe der Verein die Bedingungen des Bundesfinanzhofes (BFH) erfüllen können, erklärte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Freitag.

Der BFH hatte 2017 in einem Urteil gefordert, dass ein gemeinnütziger Verein Männer und Frauen nicht ungleich behandeln dürfe. Die Frauen des Ruderinnen-Clubs hatten sich allerdings geweigert, gemeinsam mit Männern zu rudern.