Hamburg. Die jüngste Vorstellung der Kriminalstatistik war ein Fest der guten Botschaften: Die Zahl der Straftaten in Hamburg sinkt in fast allen Bereichen weiter ab – und allein im vergangenen Jahr machten die Ermittler rund 70.000 Verdächtige ausfindig. Eine neue Statistik der Justizbehörde ergibt jedoch eine differenzierte Antwort auf die Frage, was letztlich mit den mutmaßlichen Tätern geschieht. Vor dem Landgericht wurden demnach im vergangenen Jahr zwei Drittel, vor dem Amtsgericht sogar nur ein Drittel der Angeklagten verurteilt. In diesen Anteilen sind auch ergangene Strafbefehle enthalten.
In der Mehrheit der erledigten Fälle wurden die Prozesse dagegen vor dem regulären Ende mit oder ohne Auflagen eingestellt – oder aus verschiedenen Gründen gar nicht erst eröffnet. „Es wäre aber falsch, deshalb davon auszugehen, dass die Mehrheit der Angeschuldigten später nicht bestraft werde“, sagt der Gerichtssprecher Kai Wantzen.
Nur fünf Prozent freigesprochen
Tatsächlich wurden nur fünf Prozent der Angeklagten im Jahr 2017 von Richtern am Landgericht offiziell freigesprochen. Eine ganze Bandbreite von Gründen sorgte demnach für die große Zahl von Fällen ohne Verurteilung – darunter Verständigungen von Anklage und Verteidigung auf eine Geldzahlung, bestimmte Verfahrenshindernisse oder die Zusammenfassung von mehreren parallelen Verfahren.
Außerdem ließen Richter statistisch jede 30. Anklage der Staatsanwaltschaft gar nicht erst zu, weil eine Verurteilung für unwahrscheinlich gehalten wurde. Am Amtsgericht war das sogar bei mehr als jeder zehnten Anklage der Fall. „Weil es dort oftmals um minderschwere Vorwürfe geht, ist auch eine einvernehmliche Einstellung des Prozesses gegen die Auflage einer Geldstrafe sehr häufig“, sagt Gerichtssprecher Wantzen. Jugendgerichte versehen Straftäter zunächst mit Weisungen, statt sie direkt zu bestrafen – hier ist die Verurteilungsquote mit 34 Prozent am niedrigsten.
Der CDU-Abgeordnete Dennis Gladiator, der die neuen Zahlen mit einer Anfrage ans Licht brachte, sieht jedoch auch einen Zusammenhang zu der angespannten Personalsituation bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. „Obwohl Hamburgs Justiz auf Druck der Opposition inzwischen mit zusätzlichen Stellen ausgestattet wurde, gibt es immer noch Bereiche, die überlastet sind und daher die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats massiv gefährden.“ Wenn es statt konsequenter Strafe zu häufig etwa zu Einstellungen komme, sei eine drohende Anklage für Straftäter auch weniger abschreckend.
Schlechte Ausstattung der Gerichte
Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Jan Reinecke, sieht ebenfalls deutliche Defizite bei der Strafverfolgung. Richtig sei zwar, dass der Gesetzgeber bewusst verschiedene Möglichkeiten geschaffen habe, Straffälle ohne ausgewachsenen Prozess zu erledigen. „Richtig dürfte aber auch sein, dass wenn Staatsanwaltschaft und Gerichte besser ausgestattet wären, es zu mehr Anklagen und auch Verurteilungen käme.“
Ein Sprecher der Justizbehörde wies einen direkten Zusammenhang aber zurück. „Die Quote der Verurteilungen am Amtsgericht ist für sich kein Indikator für die Belastungssituation oder die Qualität der Rechtsprechung.“ Es handele sich bei den Zahlen nicht um eine Hamburger Besonderheit. „Bundesweit bewegt sich die Verurteilungsquote bei etwa 35 Prozent“, sagte der Gerichtssprecher Wantzen. In Hamburg lag der Wert in den vergangenen drei Jahren laut Senatsdaten nahezu konstant, ältere Vergleichsdaten gibt es bislang nicht.
Probleme bei der Verjährung
Der renommierte Hamburger Strafverteidiger und ehemalige Kammerpräsident, Otmar Kury, sagte dem Abendblatt, dass der technische Fortschritt den Ermittlern grundsätzlich in die Karte spielen würde. „Neben DNA-Spuren ist auch die elektronische Kommunikation in vielen Fällen ein sehr stichhaltiges Beweismittel.“ Auf der anderen Seite sei in der Praxis nicht erkennbar, dass die Überlastung der Justiz sich etwa in schlampigerer Ermittlungsarbeit niederschlage. „Ein Problem stellt sich zuweilen darin dar, dass Verjährungsfristen verstreichen und eine Verurteilung dadurch unmöglich wird“, sagt Kury. Er sieht die Strafverfolger auch als Opfer einer „knauserigen Finanzpolitik“. Dies könne das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erodieren lassen. „Insgesamt wird aber weiterhin sehr sorgfältig mit Straffällen umgegangen.“
In 200 Fällen Jugendarrest
Dazu gehöre, dass Hamburger Richter bei den erteilten Strafen ausgewogen handelten. Wie aus der Senatsantwort auf die CDU-Anfrage hervorgeht, wurde im Jahr 2017 gegen 2590 Verurteilte eine Freiheitsstrafe verhängt – bei 1770 Betroffenen oder 68 Prozent jedoch zunächst auf Bewährung. Statistisch wurde zudem nur in jedem 50. Fall eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren gewählt. „Die langfristigen Entwicklungen sind auch dabei eindeutig“, sagt Otmar Kury. „So werden Sexualdelikte bereits seit den 1980er-Jahren völlig zu Recht zunehmend konsequenter bestraft und Versuche, das Opfer zur Mittäterin zu verklären, nicht mehr länger akzeptiert.“
Bei jugendlichen Angeklagten sahen es die Richter in den vergangenen Jahren jeweils in gut 200 Fällen an, Straftäter im Jugendarrest zu verwahren. Dabei handelte es sich weit überwiegend um eine dauerhafte Maßnahme. Der weit überwiegende Teil der Verurteilungen bedeutete „sonstige Zuchtmittel“, wie es in der Statistik heißt: Darunter fallen etwa eine Geldstrafe oder unbezahlte Arbeit in einer sozialen Einrichtung als Ausgleich für die Tat.
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