Hamburg. Immobilienverband und Grundeigentümer kritisieren Bundesministerin Barley, die den Verkäufer die Courtage zahlen lassen will.

Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch: Das sogenannte Bestellerprinzip, das bei Mietobjekten bereits gilt, soll künftig auch auf Immobilienkäufe ausgeweitet werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor. Damit sollen besonders junge Menschen und Familien entlastet werden, die den Makler dann bei einem Hauskauf nicht mehr bezahlen müssen.

Bisher ist nicht einheitlich geregelt, wer die Maklerkosten übernehmen muss. In den meisten Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, so auch in Schleswig-Holstein. In Hamburg dagegen zahlt in der Regel der Käufer den Betrag alleine. In der Hansestadt liegt die Maklercourtage im Schnitt bei 6,25 Prozent des Kaufpreises, bundesweit bei etwa sechs Prozent.