HVV

Mit dem Fahrrad auf den Bahnsteig? Das kann teuer werden

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Joana Nietfeld, Anabelle Körbel und Juliane Lauterbach
Wer sein Fahrrad mit in die Bahn nehmen will, sollte auf die Uhrzeit achten – sonst kann es teuer werden.

Wer sein Fahrrad mit in die Bahn nehmen will, sollte auf die Uhrzeit achten – sonst kann es teuer werden.

Foto: Michael Rauhe / HA

Dass man vor 9 Uhr mit dem Rad nicht in die Bahn darf, ist bekannt. Dass man auch nicht auf den Bahnsteig darf, wissen viele nicht.

Hamburg. Als Michael Brems um kurz vor neun in Altona am S-Bahn-Gleis steht, ahnt er nicht, dass seine Bahnfahrt an diesem Tag deutlich teurer werden würde als sonst. Er weiß, dass er sein Fahrrad im HVV-Gebiet erst ab neun Uhr mitnehmen darf, und plant, um 9.01 Uhr in die S1 Richtung Landwehr einzusteigen. Doch während Brehms auf seine S-Bahn wartet, kommen zwei Kontrolleure auf ihn zu, werfen einen Blick auf sein Ticket und fordern ein Bußgeld von 20 Euro. Die Begründung: Das Ziffernblatt der Bahnsteig-Uhr zeige noch nicht Punkt neun. Damit dürfe er sich laut HVV-Richtlinien nicht auf dem fahrkartenpflichtigen Bereich hinter der goldenen Linie befinden.

Brems ist fassungslos. Noch am selben Abend kontaktiert er die Fahrgeldstelle der Deutschen Bahn per E-Mail und fragt: „Wie soll ich denn die S-Bahn um 9 Uhr nutzen können, wenn mir nicht mal ein Puffer von wenigen Minuten zugestanden wird, in dem ich auf sie warte?“, schreibt er. Er hofft, dass sich die Bahn kulant zeigt und die Forderung zurücknimmt, selbst wenn sie – sehr genau genommen – korrekt sein sollte.

Auf die Antwort muss er fünf Tage warten. Wieder schlechte Nachrichten: „Leider besteht unsere Forderung zu Recht“, schreibt eine Mitarbeiterin der S-Bahn Hamburg. Zwischen sechs und neun Uhr und zwischen 16 und 18 Uhr dürfe man sein Fahrrad werktags weder mit in die Bahn noch mit an den Bahnsteig nehmen. Die E-Mail endet mit einer erneuten Forderung, den Betrag zu überweisen.

Brems findet die Strafe kleinkariert – der HVV nicht

Für Brems ist das einfach nur „kleinkariert“ und übertrieben. Aber ist es das wirklich? Beim HVV sieht man das etwas anders. Pressesprecher Rainer Vohl erklärt: „Wer total rechtmäßig sein will und die Bahn mit seinem Fahrrad um 9.01 Uhr nehmen möchte, darf erst ab neun Uhr auf dem Bahnsteig im fahrkartenpflichtigen Bereich stehen.“ Punkt.

Bei der Hochbahn (die in Hamburg viele Busse und die U-Bahnen betreibt und Teil des HVV ist) klingt die Bewertung der Lage etwas verständnisvoller. „Es gibt selbstverständlich einen Kulanzbereich, der maßgeblich davon abhängt, wann die nächste Bahn planmäßig fährt“, so Sprecher Christoph Kreienbaum. „Da haben die Kontrolleure selbstverständlich einen Ermessensspielraum.“ Empfinde man die Entscheidung eines Kontrolleurs als nicht nachvollziehbar, empfehle sich eine Beschwerde.

Der Bahnfahrer hat einen Plan

Im Fall vom Michael Brems hat auch diese nichts gebracht. Er werde das Bußgeld nun zahlen, weil er keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Fassungslosigkeit aber bleibt. Denn eigentlich sei er „ein großer Fan der öffentlichen Verkehrsmittel“. Den einzigen Schluss, den er nun daraus ziehen könne: bis Punkt neun Uhr oben an der Treppe zu warten und dann in „einem halsbrecherischen Akt mit dem Rad die Treppe runterzustürzen“.

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