Hamburg. Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten vom Februar könnte in Hamburg eine regelrechte Lawine von neuen Verkehrsbeschränkungen auslösen. Das jedenfalls glauben (oder hoffen) Naturschützer und Vertreter der Radfahrer. Denn künftig kann womöglich jeder von Grenzwertüberschreitungen betroffene Bürger selbst vor Gericht Tempolimits oder gar Diesel-Fahrverbote vor seiner Haustür durchsetzen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass das Urteil, das Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, nicht nur Städten, sondern auch Bürgern juristische Möglichkeiten eröffne. „Die Verwaltungsgerichte können jetzt auch Klagen der Bevölkerung stattgeben und Fahrverbote für Straßen verhängen, in denen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden“, sagte Hamburgs BUND-Chef Manfred Braasch. „Wir prüfen gerade, ob es sinnvoll ist, dass auch Anwohner, die an belasteten Straßen wohnen, einen Antrag auf Durchfahrtsverbote stellen sollten.“
Der ADFC sieht ebenfalls neue Chancen für Klagen
Beim BUND denkt man nach dem Leipziger Urteil offenbar auch verstärkt über eine Klage gegen den Hamburger Luftreinhalteplan nach. Darin sind nur für Teile der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee Durchfahrtverbote für ältere Diesel geplant, und die seit 2010 geltenden Grenzwerte für giftige Stickoxide sollen erst 2025 überall eingehalten werden. „Der Luftreinhalteplan sichert keine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte in Hamburg“, sagte BUND-Landeschef Braasch. Vor der Entscheidung über weitere Schritte müsse man die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.
Der ADFC sieht ebenfalls neue Chancen für Klagen betroffener Bürger. „Nach unserer Einschätzung hat sich die juristisch grundsätzlich gute Lage vieler Antragsteller durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nochmals deutlich verbessert“, sagte Hamburgs ADFC-Sprecher Dirk Lau. „Die Antragsteller haben nach dem Diesel-Urteil aber nicht nur die Möglichkeit, Fahrverbote vor der eigenen Haustür durchzusetzen, sondern auch die Chance, wenn Grenzwertüberschreitungen vorliegen, den gesamten Luftreinhalteplan zu Fall zu bringen.“ Der ADFC ruft bereits seit Ende 2016 Bürger dazu auf, Verkehrsbeschränkungen vor ihrer Haustür zu beantragen, wenn dort die Grenzwerte für Lärm- oder Luftbelastung überschritten werden (siehe Kasten). Nach unterschiedlichen Urteilen ist die Stadt in solchen Fällen gezwungen, die Anträge zu prüfen, die Belastung festzustellen und gegebenenfalls etwa Tempolimits festzulegen.
Stadt muss Tempolimit vor allen Kitas und Schulen prüfen
Laut Innenbehörde sind 395 solcher Anträge gestellt worden. Dabei hat die Behörde gerade einmal einen Antrag beschieden und dabei abgelehnt. Mittlerweile gibt es laut ADFC deswegen bereits sieben Klagen wegen Untätigkeit der Behörden. Geklagt haben demnach Anwohner von Max-Brauer-Allee, Rissener Landstraße, Sülldorfer Brooksweg, Kirchwerder Landweg, Schäferkampsallee, Heimfelder Straße und Schwanenwik. „Die Anträge erfordern ein sehr komplexes Prüfverfahren, das sich auf die tatsächliche Beeinträchtigung vor Ort und auf die Wirkungen der jeweiligen Maßnahmen bezieht“, begründete Innenbehörden-Sprecher Christoph Lührs die lange Bearbeitungszeit. Es müssten dabei auch andere Behörden einbezogen werden.
Gestritten wird auch über die hohen Gebühren von bis zu 360 Euro, die der Senat von Bürgern verlangt, die wegen zu hoher Lärm- oder Luftbelastung einen Antrag auf Verkehrsbeschränkungen stellen. Obwohl bereits vier der sieben Bezirksversammlungen gefordert haben, auf diese Gebühren zu verzichten, hält die Behörde daran fest. „An der Rechtsauffassung zum Erfordernis der Gebührenerhebung hat sich bisher keine Änderung ergeben“, so Lührs.
Anträge beziehen sich auf 49 Straßen in allen Bezirken
Die Anträge auf Verkehrsbeschränkungen beziehen sich laut ADFC derzeit auf 49 Straßen in allen Bezirken. Darunter sind laut einer Senatsantwort vom Herbst auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Heike Sudmann zum Beispiel: Kieler Straße, Elbchaussee, Bahrenfelder Steindamm, Max-Brauer-Allee, Rissener Landstraße, Eimsbütteler Marktplatz, Gärtnerstraße, Grindelallee, Hallerstraße, Heimfelder Straße, Simon-von-Utrecht-Straße, Fuhlsbüttler Straße, Hummelsbütteler Landstraße, Lübecker Straße, Saarlandstraße, Wellingsbütteler Landstraße oder Wellingsbütteler Weg. Der Auszug zeigt, dass es in großen Teilen des Hauptstraßennetzes zu Beschränkungen kommen könnte, wenn sich das Urteil so auswirkt, wie BUND und ADFC annehmen.
Neben den individuellen Anträgen und Klagen der Bürger und möglichen Klagen gegen den Luftreinhalteplan könnte auch eine dritte Entwicklung dafür sorgen, dass es bald deutlich mehr Verkehrsbeschränkungen gibt. Grund ist eine Veränderung der Straßenverkehrsordnung vom Frühjahr 2017. Demnach ist die Geschwindigkeit vor Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Kliniken „in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken“. Neben den Strecken vor mehr als 350 Schulen muss auch die Einführung von Tempo 30 vor 1065 Kitas geprüft werden. Hinzu kommen alle Straßenabschnitte, an denen es Alten- und Pflegeheime oder Kliniken gibt.
Konkrete Ergebnisse gibt es dabei ein Jahr nach der Gesetzesänderung offenbar noch nicht. „Es laufen nach wie vor intensive Prüfungen“, hieß es am Mittwoch aus der Innenbehörde.
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