Hamburg. Die Frist läuft: Bis zum 28. Februar 2018 müssen Hamburg und Schleswig-Holstein einen Käufer oder Partner für ihre HSH Nordbank gefunden haben. Andernfalls droht die Abwicklung des Instituts. Diese „Deadline“ hat die EU-Kommission den beiden Bundesländern nach Abendblatt-Informationen gesetzt.
Der Termin ist überraschend früh. Nach der informellen Einigung zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und der EU im Oktober auf ein neues Rettungspaket für die HSH hieß es zwar, dass Brüssel den Ländern die Auflage gemacht habe, die Bank innerhalb von 24 Monaten zu mindestens 75 Prozent zu privatisieren. Diese Frist sollte aber laut Senat „ab dem Zeitpunkt der formalen Entscheidung der EU-Kommission“ laufen – und dieser formale schriftliche Bescheid aus Brüssel liegt noch gar nicht vor. Warum die EU von dieser Verabredung wieder abgerückt ist und nun auf den unerwartet frühen Termin pocht, stößt in Anteilseignerkreisen daher auf Unverständnis.
Laut Einigung mit der EU-Wettbewerbskommission darf unter anderem die Garantie der Länder für die vor 2009 getätigten Altgeschäfte wieder auf zehn Milliarden Euro steigen. Zudem dürfen die Länder der Bank Altlasten mit einem Buchwert von bis zu 6,2 Milliarden Euro abnehmen.
Die Länder zahlen fünf Milliarden Euro für „notleidende Kredite“
Nachdem mitgeteilt wurde, dass Hamburg und Kiel der Bank vorerst nur Papiere mit einem Buchwert von fünf Milliarden Euro abnehmen, steht nun auch fest, wie viel sie dafür bezahlen: 2,6 Milliarden Euro. Diese Summe wurde im Ausschuss für öffentliche Unternehmen der Bürgerschaft im vertraulichen Teil genannt. Die Differenz zwischen Buchwert und Kaufpreis ist für die HSH ein Verlust, der über die Garantie ausgeglichen wird – die Länder zahlen also so oder so fünf Milliarden Euro für diese notleidenden Schiffs- und Immobilienkredite. Allerdings wirft dieser Kaufpreis eine andere Frage auf: Denn die eigens von Hamburg und Schleswig-Holstein für diese Transaktion gegründete Anstalt „HSH Portfoliomanagement“ hat von den Parlamenten eine Kreditermächtigung über 6,2 Milliarden Euro erhalten. Da sie diese nicht annähernd ausschöpfen wird, hatte die CDU schon im Dezember beantragt, diese Ermächtigung auf 3,1 Milliarden abzusenken. Andernfalls handele es sich um einen „Blanko-Scheck“ zur Begleichung anderer Rechnungen. Während SPD und Grüne in der Bürgerschaft das abgelehnt hatten, hatte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold (Grüne) im Landtag erklärt, dass man darüber reden könne.
Für die Bürgerschaftssitzung in dieser Woche liegt ein ähnlicher Antrag der FDP vor: „Es kann nicht sein, dass die neugegründete Bad Bank über einen Kreditrahmen von 6,2 Milliarden Euro verfügt, den sie für ihre einzige Aufgabe, den Kauf von faulen Krediten, überhaupt nicht benötigt“, sagte FDP-Wirtschaftspolitiker Michael Kruse. Er forderte die Länder auf, diesen Rahmen zu reduzieren. Daniel Stricker, Sprecher der Finanzbehörde, deutet ein Entgegenkommen an: „Selbstverständlich hat niemand vor, diese Kreditermächtigung über das benötigte Maß hinaus in Anspruch zu nehmen.“
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