Olympia 2024

Politik kommt Referendums-Kritikern weit entgegen

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Peter Ulrich Meyer

Gegenvorlagen von Volksinitiativen zu einem Referendum sollen leichter möglich sein. Verfassungsänderung könnte am 28. Mai beschlossen werden.

Hamburg. Die breite Bürgerschaftskoalition von SPD, CDU und Grünen, die die Möglichkeit von Referenden als Volksabstimmungen von oben in die Verfassung schreiben will, kommt ihren Kritikern weit entgegen. Gegenpositionen und Gegenvorlagen von Volksinitiativen zu einem Referendum – erster Anwendungsfall wird die Abstimmung über die Olympia-Bewerbung sein – sollen leichter möglich sein. Die Details soll ein Ausführungsgesetz zur Verfassungsänderung regeln, zu dem die drei Fraktionen jetzt einen als Diskussionsgrundlage bezeichneten Entwurf vorgelegt haben.

Kritiker wie der Verein „Mehr Demokratie“ hatten moniert, dass mit von Senat und Bürgerschaft eingeleiteten Referenden Volksinitiativen ausgehebelt und die direkte Demokratie insgesamt geschwächt werden könnten. „Uns geht es um eine faire Verfahrensgestaltung“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel am gestrigen Montag. „Das ist ein sehr weites Entgegenkommen, aber es ist noch vertretbar“, so CDU-Vizefraktionschefin Karin Prien. „Wir bemühen uns, die Ängste wegen der Volksgesetzgebung zu zerstreuen“, setzte Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks hinzu.

Manfred Brandt, den Sprecher von "Mehr Demokratie", überzeugt das alles nicht. "Das Ausführungsgesetz kann nicht heilen, was in der Verfassung festgelegt ist", sagte Brandt. Das schaffe "Missbrauchsmöglichkeiten". Die Bürgerschaft plane Regelungen für Referenden, "wie wir sie aus Ländern mit anderen Systemen als unserem demokratischen kennen". Als beispiel nannte Brandt Ungarn. "Ich bin stinksauer, dass die Bürgerschaft jetzt auch noch im Schweinsgalopp das Ausführungsgesetz beschließen will", sagte der Sprecher von "Mehr Demokratie".

Volksinitiativen sollen besser agieren können

Ein zentraler Kritikpunkt war die angeblich zu kurze Zeitspanne zwischen der Entscheidung von Senat und Bürgerschaft, ein Referendum zu starten, und dem Zeitpunkt der Abstimmung. Die kurze Frist benachteilige Volksinitiativen, die eine Abstimmung zum selben Gegenstand mit einer anderen Tendenz planten. Die Gründung von Gegeninitiativen sei praktisch kaum mehr möglich. Hier setzen SPD, CDU und Grüne nun an: Senat und Bürgerschaft müssen sechs Monate vor dem Beschluss, ein konkretes Referendum zu starten, „in geeigneter Weise die Öffentlichkeit über ihre Absicht“ informieren. Das klingt nach einer Formalie, ist es aber nicht: Innerhalb dieses langen Zeitraums von einem haben Jahr haben Gegeninitiativen die Chance, sich zu gründen.

Außerdem sollen mindestens vier Monate zwischen dem Beschluss über ein Referendum und der Durchführung der Abstimmung liegen. "Insgesamt sind es also zehn Monate, die Volksinitiativen zur Verfügung haben", sagte Dressel. Außerdem müssen Senat und Bürgerschaft mit dem Beschluss, ein Referendum zu starten, zugleich den Termin für die Abstimmung festlegen. So wollen SPD, CDU und Grüne dem Vorwurf begegnen, die Bürgerschaft könne ein Referendum auf unbestimmte Zeit verschieben, um schon gegründete Volksinitiativen ins Leere laufen zu lassen.

Die Bürgerschaft hat die erforderliche Verfassungsänderung zur Verankerung von Referenden in erster Lesung beschlossen, die nötige zweite Lesung soll am 28. Mai erfolgen. Das Ausführungsgesetz soll nach dem Willen von SPD, CDU und Grünen möglichst ebenfalls am 28. Mai beschlossen werden, denkbar wäre auch die folgende Sitzung Mitte Juni. Die Zeit drängt, weil Senat und Bürgerschaft nur so die erforderlichen Vorarbeiten schaffen können, damit das Olympia-Referendum am 29. November abgehalten werden kann.

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