Mit der Pauschale für die pädagogischen Personalkosten wird nach Angaben der Hamburger Sozialbehörde die einheitlich festgelegte pädagogische Personalausstattung für die Betreuung der Kinder sowie die Kita-Leitung finanziert.

Die Sachkostenpauschale umfasst alle Sachaufwendungen des Kita-Trägers für Material, Küche, Reinigung, Verwaltung, Honorare, zusätzliche Fachberatung und Fortbildung, damit werden aber auch Ausgaben des Trägers für Versicherungen, Strom, Heizung und Wasser finanziert.

Mit der Gebäudepauschale werden die Raummieten der Kitas oder die Instandhaltung, die Abschreibung und Zinsen für eigene Gebäude und Grundstücke finanziert.