Hamburg. Drei Jahre nach dem Methadon-Tod der elfjährigen Chantal hat das Hamburger Landgericht ihre Pflegeeltern wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der 54-jährige Pflegevater erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung, die vier Jahre jüngere Pflegemutter acht Monate auf Bewährung. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den Vater eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und für die Mutter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verlangt hatte.

Chantal war am 16. Januar 2012 an den Folgen einer Methadon-Vergiftung gestorben. Nach Darstellung des Gerichts hatte der Pflegevater nicht erkannt, dass Chantal im Sterben lag. Er habe das Kind sich selbst überlassen und war am Morgen zur Arbeit gegangen – ohne den Notarzt oder seine Lebensgefährtin zu verständigen. Die Pflegemutter hatte die Nacht außer Haus verbracht. Am Vorabend hatte sie Chantal geraten, ein Medikament einzunehmen, weil sie unter Übelkeit litt.

Am Nachmittag fand die Pflegemutter das Kind bewusstlos im Bett. Chantal starb kurz darauf. Die Elfjährige hatte in der Wohnung der drogenabhängigen Pflegeeltern in Wilhelmsburg Zugang zu der Heroin-Ersatzdroge. „Sicherheitsmaßnahmen trafen die Angeklagten nicht, obwohl ihnen als langjährige Betäubungsmittelkonsumenten die Gefahren bewusst waren“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Göbel.