Sein Schiff hatte die Süderelbbrücke gerammt. Unklar ist, wer zur Tatzeit am Ruder war.

Wilhelmsburg. Nach der Kollision des Binnenschiffs „Paula“ mit der Süderelbbrücke hat die Polizei ein Strafverfahren gegen den Kapitän, 75, eingeleitet. „Wir ermitteln wegen des Verdachts der Gefährdung des Schiffsverkehrs“, sagt Hauptkommissar Andreas Schöpflin. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen den Kapitän. Auch gegen einen Hilfsschiffsführer, der am 11.Dezember zum Zeitpunkt des Unglücks eine Art Lotsenfunktion auf dem Binnenschiff ausübte, ermittelt die Wasserschutzpolizei.

Es geht um die Frage, wer zum Zeitpunkt des Unglücks die tatsächliche Gewalt über das Schiff hatte und damit für die Kollision verantwortlich gemacht werden kann. Denn anders als im Straßenverkehr, wo der Fahrer auch am Lenker sitzt, gibt ein Schiffsführer in der Regel die Befehle sowohl an den Steuermann wie auch an Maschinisten. Im Fall der „Paula“ ist es noch komplizierter. Weil der Kapitän keine Ortskenntnisse hatte und damit nicht allein auf dem Abschnitt der Elbe fahren durfte, war ein Hilfsschiffsführer mit an Bord, der über das nötige Patent verfügt. Wer von den beiden Männern an dem frühen Morgen auf der Brücke des Binnenschiffes das Kommando hatte, muss jetzt geklärt werden. „Es haben noch nicht alle Vernehmungen stattgefunden“, sagt ein Beamter. Sollten die beiden Beschuldigten keine Angaben machen, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die über eine Anklageerhebung entscheidet.

Zunächst hatte es geheißen, dass sich lediglich der Schiffsführer wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten müsste. Er hatte nicht sofort nach der Kollision den Unfall gemeldet, obwohl die Schäden an dem Binnenschiff massiv waren. Durch die Kollision mit der Brücke war ein bordeigener Kran abgerissen worden. An der Brücke selbst waren bei dem Unfall ein Hauptträger beschädigt und Verstrebungen abgerissen worden. Unfallflucht dagegen, wie im Straßenverkehr, gibt es in der Schifffahrt nicht. Das ist nicht der einzige Unterschied. Einem betrunkenen Schiffsführer beispielsweise kann die Wasserschutzpolizei zwar wegen Alkohols am Ruder den Führerschein für den Straßenverkehr entziehen. Das Patent, das zum Führen eines Schiffes berechtigt, dürfen die Beamten ihm aber nicht abnehmen. Darüber entscheiden andere Behörden. Polizisten könnten einem betrunkenen Schiffsführer lediglich die Weiterfahrt verbieten, bis er wieder nüchtern ist.

Wie es mit der Süderelbbrücke genau weitergeht, ist noch unklar. Die Brücke, über die die A1 verläuft, ist mittlerweile aufwendig mit Lasertechnik vermessen worden. Bislang wird eine Reparatur des durch die Kollision verbogenen Hauptträgers favorisiert. Er soll verstärkt werden. Wie lange die Arbeiten dauern werden, ist unklar.

Die Verkehrssituation hat sich an der Unglücksstelle zwischenzeitlich verbessert. Mittlerweile stehen für Fahrzeuge drei statt nur zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden zur Verfügung. In Fahrtrichtung Norden sind zwei Fahrstreifen frei.