Staatsanwältin: Das Kind musste jede Sekunde Angst haben. Vater soll seine Frau im Gefängnis geschlagen haben

Hamburg. Eine „gefühllose und unbarmherzige Gesinnung“ und ein Verbrechen aus Hass: Die Mutter der kleinen Yagmur, Melek Y., soll nach dem Willen der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen Mordes an ihrer Tochter sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Die 27-Jährige habe dem Mädchen über einen längeren Zeitraum „erhebliche Leiden zugefügt“, sagte die Vertreterin der Anklage im Schwurgerichtsprozess um den Tod der Dreijährigen am 18. Dezember 2013.

Zudem solle die Kammer wegen „besonders verwerflicher Umstände“ die besondere Schwere der Schuld bei Melek Y. feststellen. Dies würde ausschließen, dass die Angeklagte nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen könnte. Für den Vater von Yagmur, Hüseyin Y., beantragte die Anklägerin sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Zumindest in den letzten Monaten vor dem Tod seines Kindes hätten ihm die Verletzungen nicht verborgen geblieben sein können, ist die Staatsanwältin überzeugt. Der 26-Jährige sei „verpflichtet gewesen“, die Misshandlungen seiner Tochter zu unterbinden.

Die Angriffe der Mutter gegen ihr Kind hätten sich mit der Zeit in ihrer Intensität gesteigert, zuletzt müsse Melek Y. die Misshandlungen „ins Unermessliche getrieben haben“, sagte die Staatsanwältin weiter. Das Kind habe „jede Sekunde“ Angst haben und damit rechnen müssen, wieder von seiner Mutter angegriffen zu werden. Yagmur war an einer Vielzahl von Verletzungen verstorben. „Nahezu jedes Organ Yagmurs war massiv verletzt.“

Die Verteidigerin der Mutter sagte, es gebe „keine Anhaltspunkte“, dass ihre Mandantin für die Verletzungen der Dreijährigen verantwortlich sei. Sie habe wohl Übergriffe des Vaters „aus Angst“ geduldet. Die Anwältin bat um ein „mildes Urteil“. Der Verteidiger des Vaters sagte, Hüseyin Y. sei durch den Tod seiner Tochter „ausreichend bestraft“. Er beantragte, allenfalls eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Der 26-Jährige selbst beteuerte noch einmal, er habe seiner Tochter „nie Gewalt“ zugefügt. „Ich liebe sie“, sagte er.

Zum Auftakt des gestrigen 28. Verhandlungstages war es zunächst um eine körperliche Konfrontation der Angeklagten gegangen. Vor vier Tagen waren sich beide, jeder in Begleitung von Justizbeamten, zufällig im Untersuchungsgefängnis begegnet. Daraufhin soll Hüseyin Y. seine Noch-Ehefrau angegriffen und geschlagen haben.