Glücksspielgesetz

Von 460 Hamburger Spielhallen bleiben nur noch 50 übrig

| Lesedauer: 2 Minuten
Christoph Heinemann

Nach einer Gesetzesnovelle brauchen ab 2017 fast alle Glücksspielstätten neue Konzessionen. Laut Meinung des Automaten-Verbandes müssten fast 90 Prozent der Spielhallen in Hamburg ihren Betrieb einstellen.

Hamburg. Die Betreiber von Glücksspielen befürchten eine Ausrottung der Spielhallen durch die Hamburger Politik. Wie das Abendblatt berichtete, geht der Bezirk Altona mit geänderten Bebauungsplänen gegen die Ausbreitung von sogenannten „Vergnügungsstätten“ vor. Die bereits in Kraft getretene Novelle des Spielhallengesetzes wird nach Ansicht des Hamburger Automaten-Verbandes ab dem Jahr 2017 zu massenhaften Schließungen von Spielbetrieben führen.

Laut einer internen Analyse des Verbandes müssten ab dem 30. Juni 2017 fast 90 Prozent der Spielhallen ihren Betrieb einstellen. Dann endet die letzte Übergangsfrist des neuen Hamburgischen Spielhallengesetzes und gleichzeitig der Bestandsschutz für Glücksspielbetriebe. „Wir haben derzeit 460 Spielhallen im Bereich Hamburg, anschließend werden es noch etwa 50 sein“, sagte der Rechtsanwalt Lüder Gause, der den Hamburger Automaten-Verband als Justiziar berät.

Nahezu alle Spielbetriebe und Wettbüros benötigen mit Ende der Frist eine neue Konzession. Dabei gelten nach dem Gesetz eine Reihe von Auflagen: Spielhallen müssen mit Ausnahme der Reeperbahn räumlich mindestens 500 Meter von anderen Spielbetrieben entfernt sein, zudem dürfen sie „auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen eröffnet werden, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden“.

Diese Auflagen seien von einem Großteil der Spielhallenbetreiber niemals zu erfüllen, glaubt der Automaten-Verband. „Sie finden kaum einen Fleck in Hamburg, wo nicht in der Nähe Kitas, Schulen oder auch nur eine private Nachhilfeinstitution zu finden sind“, sagt Gause. „Das Gesetz gibt den Behörden viele Möglichkeiten, den Weiterbetrieb der Spielhallen zu verhindern“.

In der Übergangsfrist müssen bislang nur neu geplante Spielhallen und Wettbüros die Mindestabstände einhalten. Somit genossen etwa mehrere benachbarte Spielhallen in der Großen Bergstraße in Altona Bestandsschutz. Auf der anderen Seite nutzte die Politik die Gesetzesänderung bereits, um den “Wildwuchs“ von umsatzstarken Spielhallen einzuschränken.

Neben den Mindestabständen sieht das neue Gesetz auch erweiterte Sperrzeiten, das Verbot von Mehrfachkonzessionen und standardisierte Schulungen der Mitarbeiter vor. Die Dauer von neuen Konzession wird außerdem auf 15 Jahre begrenzt.

Mit dem neuen Gesetz soll dezidiert zum Schutz der Kunden dienen, im Jahr 2011 galten mehr als 10.000 Hamburger als spielsüchtig. Nach Senatsangaben versuchten bislang zwei Spielhallenbetreiber, juristisch gegen Teile des neuen Gesetzes vorzugehen. Die Klagen wurden jeweils abgewiesen.

Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg