Stefanie von Berg (Grüne) wirft Senat fehlende Transparenz vor

Hamburg. Sie gefährden sich und andere und sind in den Schulalltag nur schwer integrierbar. Damit auch diese Kinder eine Schule besuchen können, stellt die Schulbehörde ihnen einen Schulbegleiter zur Seite, zum Beispiel einen Sozialpädagogen. Für die Unterstützung dieser Kinder mit einer „komplexen psychosozialen Entwicklungsstörung“ – so die offizielle Bezeichnung – hat die Behörde im abgelaufenen Schuljahr ein Budget von 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Das hat der Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Stefanie von Berg mitgeteilt.

Allerdings weist der Senat darauf hin, dass das abschließende Budget noch nicht festgelegt sei, da noch nicht alle Anträge auf Schulbegleitung für diese Schülergruppe vollständig geprüft seien. „Soweit fachlich erforderlich, wird eine regionale Umschichtung, beziehungsweise eine Aufstockung vorgenommen“, schreibt der Senat.

Der Grünen-Politikerin sind erhebliche Unterschiede in den Budgets für die einzelnen Regionen aufgefallen. So ist in den Bereich Wandsbek-Süd mit 771.800 Euro acht mal so viel Geld geflossen wie nach Wilhelmsburg. „Zwar ist die Zahl der Schulen unterschiedlich, jedoch nicht in dem Maße, dass die Differenz der Budgets Sinn ergibt“, so von Berg. Den 36 Schulen in Wandsbek-Süd stehen zwölf in Wilhelmsburg gegenüber, die darüber hinaus alle in sozial belasteten Gebieten liegen. Möglicherweise waren die Wilhelmsburger Eltern, so von Berg, nicht so gut über die Schulbegleitung informiert und haben deswegen weniger Anträge gestellt.

Vom nächsten Schuljahr müssen nicht mehr die Eltern komplizierte Anträge durcharbeiten. Die Schulen melden ihren Bedarf an Schulbegleitung den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Umfang und Dauer der Unterstützung festlegen. „Die Behörde hat völlig unterschätzt, dass das neue Verfahren den tatsächlichen Bedarf an Schulbegleitung offenlegt“, sagt von Berg, die deswegen mit einem „massiven Mehrbedarf“ rechnet.

Die Grünen-Politikerin wirft dem Senat Intransparenz vor, weil er in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage nicht die tatsächlichen Fallzahlen nennt. Dies betrifft nicht nur die Gruppe der schwerst verhaltensauffälligen Kinder, sondern auch die Schüler, bei denen eine Unterstützung im Bereich einfacher Tätigkeiten zur Bewältigung des Schulalltags nötig ist. Der Senat teilt lediglich mit, dass 302 Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes für diese Schüler im Einsatz sind. „Entweder hält die Behörde die tatsächlichen Zahlen der Schulbegleitungen zurück, oder sie ist mit der Bearbeitung der Anträge völlig überfordert“, so von Berg.