Der Stadtstaat Berlin (3,4 Millionen Einwohner) ist wie Hamburg eine Einheitsgemeinde. Es gibt zwölf Bezirke, die gemäß der Landesverfassung die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Geleitet werden sie vom Bezirksbürgermeister, kontrolliert von der Bezirksverordnetenversammlung. Ein eigenes Haushaltsrecht haben die Bezirke nicht. Alle Bezirksbürgermeister bilden mit dem Regierenden Bürgermeister und seinen Stellvertretern den Rat der Bürgermeister, der bei bestimmten Fragen gehört werden muss. Das Votum ist aber nicht rechtsverbindlich.

Der Zwei-Städte-Staat Bremen (660.000 Einwohner) besteht aus Bremen und Bremerhaven, das politisch eigenständig mit Oberbürgermeister, Stadtverordnetenversammlung und eigenem Haushaltsrecht agiert. Die Stadt Bremen ist in 22 Stadtteile gegliedert. Es gibt Stadtteilbeiräte, die die Ortsamtsleitung wählen. Entscheidungsbefugnisse haben diese etwa bei Bau- und Straßenprojekten.