Das öffentliche Zurschaustellen des berühmt-berüchtigten geflügelten Totenkopfs ist rechtswidrig – vorausgesetzt, der Schädel ist identisch mit dem Totenkopf der verbotenen Hamburger Hells Angels.
Totenkopf-Verbot
Schlappe für Hells Angels vor Hamburger Gericht
Von Daniel Herder