Die Gymnasien sollen weiterhin selbst entscheiden, wie viel Hausaufgaben erteilt werden

Hamburg. Schulsenator Ties Rabe (SPD) will die Gymnasiasten mit festen Stundenobergrenzen, weniger Hausaufgaben und einer besseren Verteilung von Klassenarbeiten und Klausuren auf dem kürzeren Weg zum Abitur (G8) entlasten. Doch nicht alle Schulen halten das für erforderlich und wollen sich die Festlegungen nicht von der Behörde vorschreiben lassen.

Jetzt hat sich der Elternrat des Gymnasiums Grootmoor (Bramfeld) als erstes Gremium gegen die Rabe-Vorschläge ausgesprochen. „Wir fordern alle an Schule Beteiligten auf, es nicht hinzunehmen, dass in einer übereilten Aktion die Kompetenzen der Gymnasien in ihrem Kern beschnitten werden, nur um der lautstark agierenden Initiative ,G9-Jetzt-HH‘ entgegenzukommen“, heißt es in einer Stellungnahme des Grootmoor-Elternrats.

Die Väter und Mütter lehnen die von Rabe vorgesehene Obergrenze von 30 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 5 und 31 Stunden in Klasse 6 ab. Die Fünft- und Sechstklässler erhielten zum Beispiel eine zusätzliche Stunde Englisch mit Blick auf das bilinguale Angebot der Schule – Musikklassen zusätzliche Stunden für ihre Klassenorchester. Beides wäre bei fester Obergrenze nicht möglich. „Die Eltern wählen bewusst unsere Schule an, weil sie auch von dem Konzept überzeugt sind.“

Die Einschränkung der Hausaufgaben könnte die Unterrichtsqualität behindern. „Die Anwendung und Wiederholung des Gelernten ist wichtig, egal ob es für die Hausaufgaben eine Obergrenze gibt.“ Schließlich bezweifeln die Eltern, dass eine starre Vorgabe der Entzerrung von Klausurenterminen der Situation vor Ort gerecht wird.

Die Schuldeputation hat den Rabe-Vorschlägen mit der SPD-Mehrheit zugestimmt. Allerdings zog Rabe den Plan zurück, die Zuständigkeit der Schulkonferenz „für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen“ aus dem Schulgesetz zu streichen. Stattdessen wurde ein Passus ergänzt: Die Schulkonferenzen entscheiden weiterhin, aber „im Rahmen der Vorgaben der zuständigen Behörde“. Für Walter Scheuerl von der Initiative „Wir wollen lernen“ bedeutet die Ergänzung „rechtlich dasselbe: Es bleibt bei der Gängelung der Schulkonferenzen und der Eltern“.