Der Grünpfeil ist ein Überbleibsel der untergegangenen DDR. Er hat gerade Geburtstag gefeiert. Vor 20Jahren, am 1. März 1994, wurde er in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Seither darf er an Ampelkreuzungen aufgestellt werden – unter bestimmten Bedingungen. Unter anderem an sogenannten Zweirichtungsradwegen sind Grünpfeile tabu. 2013 hat die TU Dresden das Schild genauer untersucht: Zwar kracht es an Kreuzungen mit Pfeil kaum häufiger als an anderen, allerdings ist es um die Verkehrsmoral der Autofahrer schlecht bestellt. 77 Prozent stoppen nicht wie vorgeschrieben an der Haltelinie. Laut Studie lehnen 16 von 61 befragten Städten den Pfeil grundsätzlich ab.