Tipps für angehende Rentner von Christian Oberwetter, Arbeitsrechtler der Kanzlei Oberwetter & Olfen.

Hamburger Abendblatt:

Darf ich im Vorruhestand einen Job ausüben?

Christian Oberwetter:

Grundsätzlich ja. Wenn Sie aber nicht in Altersteilzeit sind, sondern sich für eine vorzeitige Altersrente entschieden haben, dürfen Sie eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro brutto nicht überschreiten. Außerdem können in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Altersteilzeitvertrag Regelungen getroffen worden sein, an die Sie sich halten müssen. Mit dem Nebenjob dürfen Sie nicht in Wettbewerb zum Arbeitgeber treten.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Vertrag zur Altersteilzeit vor mir habe?

Oberwetter:

Soll die Altersteilzeit so erfolgen, dass Sie zunächst Vollzeit weiterarbeiten und später bei Fortzahlung der Bezüge freigestellt sind (Blockmodell), müssen Sie regeln, was geschieht, wenn das Unternehmen pleitegeht. Sonst gehen Sie eventuell in der Freistellungsphase leer aus.

Kann ich aus dem Vorruhestand zurücktreten, wenn es finanziell knapp wird?

Oberwetter:

Bei einem Altersteilzeitvertrag ist es wie bei jedem anderen Vertrag: Einmal abgeschlossen, muss man sich daran halten.