Das Abendblatt sprach mit Notar Andre Vollbrecht, Vorstand der Hamburgischen Notarkammer, vom Notariat am Gänsemarkt.

Hamburger Abendblatt:

Worauf muss man beim Immobilienkauf achten?

Andre Vollbrecht:

Der Kauf läuft über einen Notar. Seine Mitwirkung dient in erster Linie dem Schutz der Beteiligten. Beim Kauf muss man zwischen dem rechtlichen und dem tatsächlichen Bereich unterscheiden. Die rechtliche Seite ist durch den Notar abgedeckt. Der tatsächliche Bereich ist der schwierigere. Dazu zählt der Zustand des Objekts, das man kaufen möchte.

Welche Möglichkeiten gibt es, mich gegen unseriöse Verkäufer zu schützen?

Vollbrecht:

Man kann eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen. Die schützt den Käufer vor vertragswidrigen Verfügungen des Verkäufers, zum Beispiel wenn der Verkäufer die Immobilie entgegen aller Absprachen an einen anderen Käufer überträgt, der mehr zahlt. Entscheidender ist aber der Schutz vor insolventen Verkäufern. Ist eine Vormerkung eingetragen, hat der Insolvenzverwalter kein Zugriffsrecht mehr auf die Immobilie. Der Verkäufer ist dann zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Auch der Zugriff Dritter durch Zwangssicherungshypotheken ist verboten.