Hamburg. Möglicherweise muss die Bewachung des ehemaligen Sicherungsverwahrten Jens B. durch die Hamburger Polizei bald eingestellt werden. Der 52 Jahre alte frühere Schwerverbrecher, der wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung verurteilt worden war und der immer noch als gefährlich gilt, hatte gegen seine dauerhafte Begleitung durch Beamte vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geklagt und jetzt recht bekommen. Die Polizei dürfe einen entlassenen Sicherungsverwahrten nicht rund um die Uhr überwachen, urteilten die Verwaltungsrichter. Sie ließen aber eine Berufung zu. Die Innenbehörde wird das Urteil voraussichtlich anfechten.