Die Bürgerschaft wird heute den Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Stadt Hamburg beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine vollständige Novellierung der Landeshaushaltsordnung vor. Ab 2015 soll die Haushaltsplanung dann auch nach kaufmännischen Gesichtspunkten erfolgen. Das bedeutet: Die Frage „Kann ich mir die Anschaffung oder das Personal erlauben?“ spielt künftig eine wichtige Rolle. Beim neuen Haushaltswesen werden anders als bislang schon bei der Planung die entstehenden Folgekosten deutlich. Wenn ein Beamter beispielsweise eingestellt wird, wird auch gleich berücksichtigt, dass dieser auch noch Geld kostet, wenn er schon lange im Ruhestand ist und seine verdiente Pension erhält. Die Bilanz wird somit automatisch dargestellt. Das führt schon im Planungsstadium zu mehr Transparenz über die finanzielle Lage der Stadt.