Für Sturmschäden am Haus etwa durch umgestürzte Bäume kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden am Hausrat (z. B. Möbel) übernimmt die Hausratversicherung. Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke acht abgesichert. Verbraucherschützer raten, den Versicherer so schnell wie möglich zu informieren und die Schäden, möglichst mit Fotos, genau zu dokumentieren.

Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Autohalters. Fällt etwa ein Baum oder Ziegel auf einen geparkten Wagen, ist laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein die Teilkasko zuständig. Versichert ist allerdings in der Regel nur der Zeitwert des Wagens. Fährt dagegen ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum, springt die Vollkaskoversicherung ein.

Die Bahn muss den Fahrpreis teilweise erstatten, wenn ein Zug wegen eines Sturms zu spät ankommt. So gibt es zum Beispiel 25 Prozent des Fahrpreises zurück, wenn die Verspätung 60 bis 119 Minuten beträgt.