Oberverwaltungsgericht überlastet – Verfahren dauern doppelt so lange wie im Bund

Hamburg. Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) stockt es: An dem Gericht, an dem wichtige Entscheidungen für Hamburg getroffen werden, dauern erstinstanzliche Verfahren im Schnitt mehr als doppelt so lange wie im Bundesgebiet.

Im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Dauer solcher Entscheidungen etwa bei Planfeststellungsverfahren bei 35,6 Monaten gegenüber 14,8 Monaten bundesweit. Jetzt wurde auch noch einer der fünf OVG-Senate aufgelöst und seine Spezialzuständigkeiten auf die verbleibenden vier Senate verteilt. Fachleute aus Justiz und Politik befürchten nun weiter ansteigende Verfahrenszeiten – und damit erhebliche Verzögerungen für viele wichtige Projekte in Hamburg.

Der 5. Senat wurde zum 1. Juni 2013 aufgelöst, nachdem der Vorsitzende Richter, der auf einer halben sogenannten R-3-Stelle tätig war, in den Ruhestand getreten ist und laut Gericht kein geeigneter Nachfolger auf einer halben Stelle in Aussicht stand. Planungsrecht, Naturschutzrecht und andere Spezialzuständigkeiten des 5. Senats gingen auf die anderen Senate zusätzlich zu deren bisherigen Fachgebieten über.

„Das Mehr an Zuständigkeiten erhöht dort die Arbeit erheblich, da sich die Senate nicht mehr in dem gewünschten Umfang auf einzelne Rechtsgebiete spezialisieren können“, erklärt die Sprecherin des OVG, Anne Groß. Schon jetzt sei die personelle Ausstattung beim Oberverwaltungsgericht knapp. Zudem sei in den ersten acht Monaten dieses Jahres die Anzahl der neu eingegangenen Fälle im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2012 um gut 25 Prozent gestiegen. „Wenn diese Entwicklung anhält, benötigen wir mehr Richter, um die derzeitigen Verlaufszeiten zu halten“, sagte Groß.

Thomas Baehr, Sprecher der Justizbehörde, meint dagegen, das Hamburger OVG stehe im Bundesvergleich „gut da: Bei den zahlenmäßig bedeutsamen zweitinstanzlichen Verfahren lag die Verfahrensdauer zuletzt bei 10,7 Monaten. Das entspricht in etwa dem langjährigen Bundesschnitt.“ Die dagegen zum Teil deutlich längere Bearbeitungsdauer der erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren im Vergleich zum Bundesschnitt sei unter anderem den rechtlichen Besonderheiten in Hamburg geschuldet, so Baehr. „Dass es anspruchsvoller ist, über die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße oder eine Hafenerweiterung zu entscheiden als über eine kommunale Abfallsatzung, liegt auf der Hand.“

Kritik kommt indes unter anderem aus der CDU: „Die Entscheidung der SPD und von Senatorin Jana Schiedek, die Senate beim OVG zu reduzieren, wird die angespannte Überlastungssituation bei den Gerichten in Hamburg weiter verschärfen“, sagte der justizpolitische Sprecher der Fraktion, André Trepoll.

Auch in der Anwaltschaft befürchtet man, „dass es wohl zu einer absehbaren Verlängerung der Verfahrensdauer kommt“, so Rüdiger Nebelsieck, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er hält einen spezialisierten Senat für erforderlich, „um zeitnahe und rechtlich gute Entscheidungen zu erlangen“.