Hamburg. Die Hansestadt hat einem Polizei-Angestellten, der auf seiner Facebook-Seite das Bild eines Totenkopfes mit Polizeimütze veröffentlichte, zu Unrecht wegen angeblich rechtsradikaler Gesinnung gekündigt. Das Hamburger Arbeitsgericht kassierte am Mittwoch die fristlose Kündigung. Der Kläger sei weiterzubeschäftigen. Das Foto war 2007 in einem Wachcontainer vor der jüdischen Schule am Grindelhof entstanden. Dort war der Mann als Objektschützer tätig. Der Totenschädel sei nicht zwangsläufig Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung, urteilte das Gericht.