Entscheidung des Landgerichts, nur gegen den Pflegevater zu verhandeln, aufgehoben. Die Frau sei der fahrlässigen Tötung und der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht hinreichend verdächtig.
(dah)
Entscheidung des Landgerichts, nur gegen den Pflegevater zu verhandeln, aufgehoben. Die Frau sei der fahrlässigen Tötung und der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht hinreichend verdächtig.
(dah)
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