Datenschützer sieht Vorgang kritisch. Essens-Lieferant spricht von einem Versehen.

Hamburg. Das Bezahlen per Fingerabdruck in den Kantinen von 16 Hamburger Schulen sorgt in der Hansestadt für Aufregung. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar prüft derzeit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Caterer einzuleiten, der die Adolph-Schönfelder-Grundschule in Barmbek-Süd beliefert. An der Schule war auch bei denjenigen Kindern ein sogenannter Fingerscan vorgenommen worden, deren Eltern sich für das alternative Bezahlen des Mittagessens per Chipkarte entschieden hatten – ein Versehen, wie der Caterer einräumte.

„Da nach unseren Erkenntnissen biometrische Daten ohne Einwilligung der Eltern erhoben wurden“, prüfe er, tätig zu werden, sagte Johannes Caspar. Für die Schulbehörde ist wichtig, dass die Eltern in den Schulkantinen die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Bezahlmodellen haben. „Wir sind gegen Zwang, aber wenn eine Zustimmung der Eltern vorliegt, darf auch mit Fingerscan bezahlt werden“, sagte Behördensprecher Peter Albrecht.

Caspar hingegen sieht das Verfahren aus pädagogischen Gründen kritisch: „Es könnte schon in jungen Jahren durch die alltägliche Verwendung der biometrischen Daten ein Gewöhnungseffekt und ein Gefühl der Normalität entstehen. Das könnte dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre unveränderlichen biometrischen Daten und damit einen Teil ihrer Identität unkritisch immer dann preisgeben, wenn es gefordert wird."