Auf drei Monate sind die Fremdenpässe befristet, jetzt müssten die Männer rein rechtlich gesehen nach Italien oder ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.

Hamburg. Da ihre Aufenthaltstitel abgelaufen sind, halten sich die im Frühjahr eingereisten Flüchtlinge aus Afrika seit Anfang dieser Woche illegal in Hamburg auf. Dennoch gibt es noch keine Lösung für die Männer, die nach ihrer Flucht aus Libyen mit Booten in Italien gestrandet waren und von den dortigen Behörden nach Deutschland geschickt worden waren – mit 500 Euro Bargeld und Aufenthaltserlaubnis für den gesamten Schengenraum.

Auf drei Monate sind die Fremdenpässe befristet, jetzt müssten die Männer rein rechtlich gesehen nach Italien oder ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Allerdings ist das nicht so einfach, zumal die zuständige Innenbehörde nicht weiß, mit wie vielen Betroffenen sie es überhaupt zu tun hat. Während die Stadt die Gruppe auf 150 Personen schätzt, geht die Gewerkschaft Ver.di von 300 Betroffenen aus.

Klar ist nur: Etwa 80 der Männer, die in Libyen vor dem Sturz von Machthaber Gaddafi gearbeitet hatten und in den Bürgerkriegswirren geflüchtet waren, befinden sich auf dem Gelände und unter dem Schutz der St.-Pauli-Kirche, während die anderen in Flüchtlingsunterkünften oder auf der Straße hausen.

„Wir suchen eine einvernehmliche Lösung“, betonte Innenbehördensprecher Frank Reschreiter, stellte aber auch klar: „Alleinige Lösung kann nur eine Einzelfallprüfung sein. Eine kollektive Lösung kann es nicht geben.“ Jeder Einzelne der Flüchtlinge sei aufgefordert, auf die Behörden zuzugehen. Nur so könne geprüft werden, ob es Gründe gebe, dass der Betroffene in Deutschland bleiben könne.

Kritik kam von CDU-Innenexperte Karl-Heinz Warnholz: „Der Senat hat es leider nicht geschafft, eine Lösung für das Problem der nach Hamburg gereisten libyschen Flüchtlinge zu finden. Es war auch nicht gut, dass insbesondere Die Linke den Flüchtlingen vorgemacht hat, dass sie hier eine längerfristige Zukunft hätten. Das haben sie tatsächlich nicht, da sie nach geltendem Recht nun zur Ausreise verpflichtet sind. Dies war immer klar. Wenn die Flüchtlinge nicht von sich aus gehen, muss der Senat deren Rückführung organisieren.“