Ab 1. August 2013 haben Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr – also der Ein- und Zweijährigen – bundesweit einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer öffentlich geförderten Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Bedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bei 780.000 Plätzen für 39 Prozent der unter Dreijährigen. In Ballungsräumen wird die Nachfrage jedoch deutlich höher eingeschätzt, als auf dem Land. Der Rechtsanspruch für die über dreijährigen Kinder besteht bereits länger.

Zur gleichen Zeit wird vor allem auf Drängen der CSU auch ein Betreuungsgeld für jene Eltern eingeführt, die ihre Kleinkinder in Eigenregie betreuen lassen: zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder gezahlt. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Es wurde mit dem Ziel eingeführt, die Wahlfreiheit der Eltern zu erhöhen.