Für die Operation in Hamburg erhielt Gleb 2010 ein medizinisches Visum. Nach zweimaliger Verlängerung bekam er für die Nachbehandlung eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Glebs Mutter arbeitete zunächst als Lehrerin am Borgweg. Weil das Visum endete, wurde ihr wieder gekündigt. Hätte sie die Stelle behalten, dürfte sie in Deutschland bleiben. Weil es keine juristischen Gründe für ein Aufenthaltsrecht mehr gibt, liegt der Fall bei der Härtefallkommission. Hier entscheiden auch menschliche Aspekte. Der Ausschuss muss sich einstimmig für ein Bleiberecht entscheiden.