Die Wohnungseigentümer an der Langen Reihe in St. Georg fühlen sich von spielenden Kindern gestört. Weihbischof Jaschke ist empört.

St. Georg. Der Name steht für Toleranz, für Lebensfreude und bunte Straßenfeste. Schrill und laut geht es hier in St. Georg zu. Auch Kinder sind gern gesehen. Meistens jedenfalls. Solange sie nicht zu laut sind. Jetzt ist ein Nachbarschaftskonflikt eskaliert. Die Kontrahenten: eine Wohnungseigentümergemeinschaft und die katholische Kirche. Die Eigentümer im Gebäudeensemble mit idyllischem Innenhof an der Langen Reihe haben durch Rechtsanwalt Helmut Voigtland Klage (Aktenzeichen: 303 O 313/12) beim Landgericht Hamburg gegen die Domgemeinde St. Marien eingereicht.

Sie beklagen "Störungen durch Lärm und Staubemissionen", die vom Außengelände des Kindertagesheims St. Marien und dem Pausenhof der Nebenstelle der Domschule St. Marien ausgehen sollen - diese grenzen direkt an die Wohnhäuser. Die Gemeinde ist Träger der Kita und Schule: "Den Lärm, der von den spielenden Kindern ausgelöst wird, können die Anwohner in der jetzigen Form nicht länger ertragen", sagt der Anwalt.

Voigtland ist nicht nur Jurist mit Kanzlei an der Langen Reihe, sondern auch seit Jahrzehnten Vorsitzender des Bürgervereins St. Georg und ausgesprochen engagiert im Stadtteil. So ganz wohl scheint ihm bei der Klage nicht zu sein. Er betont: Seit Jahren sei versucht worden, eine gütliche Lösung mit der Gemeinde zu finden. Doch alle Gespräche seien gescheitert. Deshalb sei die Klage jetzt so etwas wie Notwehr.

Auf der jüngsten Eigentümerversammlung wurde die Klage mit 23 Stimmen beschlossen. Vier Stimmen gab es dagegen und acht Enthaltungen.

Wenig Verständnis bringt hingegen Rechtsanwalt Peter Dickstein, der die Domgemeinde vertritt, für die klagenden Nachbarn auf: "Seit mehr als 150 Jahren spielen hier Kinder, lange bevor die Nachbarn eingezogen sind. Also ist es völlig unverständlich, wenn hier nun wegen Kinderlärm geklagt wird."

Für Dickstein steht fest: "Diese Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass Anwohner Lärm durch spielende Kinder akzeptieren müssen." Doch nun muss sich erst einmal das Landgericht mit dem Streit beschäftigen. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Dafür aber eine Reihe von Forderungen der Eigentümer.

In der Klageschrift sind gleich mehrere Maßnahmen aufgezählt, zu denen das Gericht die Gemeinde verurteilen soll: Da wird zum Beispiel gefordert, die Kapazität der Kita auf maximal 80 statt bisher 127 Plätze zu begrenzen. Anwalt Dickstein spricht von 182 Kindern zu Spitzenzeiten. Außerdem sollen auf der Grundstücksgrenze zur Langen Reihe 82 "Lärmschutzeinrichtungen" aufgebaut werden, also hin zum Außengelände der Kita. Der Spielplatz der Domschule, der sich unmittelbar angrenzend zum Grundstück "82-4 befindet", soll verlegt werden. Die Forderungen bezeichnet Jurist Dickstein "als überzogen."

Auch Weihbischof Hans-Jochen Jaschke, dessen Büro nur wenige Meter vom Schulhof entfernt liegt, kann die Klage nicht nachvollziehen: "Wer in einem so weltoffenen und toleranten Stadtteil wie St. Georg lebt, der sollte sich nicht über Kinderlärm aufregen. Es ist doch schön, wenn Kinder ihren Spaß haben."

Die liberale Haltung des Geistlichen will Wohnungseigentümer Volker Kotte, der hier seit fünf Jahren lebt, nicht gelten lassen: "Die Räume zu Kita und Schule kann man aufgrund des Lärmpegels eigentlich tagsüber vor allem im Sommer gar nicht mehr nutzen. Es spielen hier auf engstem Raum während des gesamten Tages gleichzeitig bis zu 40 Kinder unterschiedlicher Altersgruppen." Das sei aber noch nicht alles: Die Außenfläche der Kita bestehe vor allem aus Spielgeräten und Sandkisten.

Dadurch entstehe neben dem Lärm eine große Staubentwicklung, so Kotte weiter. Aber ihm ist wichtig: "Ich bin sehr für spielende Kinder. Aber in diesem Fall schiebt die Kirche die Kleinen zulasten der Nachbarn auf eine völlig ungeeignete Fläche ab." Überhaupt ist die Kirche für Kotte an allem schuld: "Ärgerlich ist vor allem, dass die Kirche mittlerweile jedes Gespräch über eine Verbesserung der Lärmsituation verhindert."

Diese Kritik weist Dickstein zurück: "Das stimmt so nicht. Es gab zahlreiche Gespräche, nur da die Forderungen der Eigentümer nicht umsetzbar sind, wurde kein Ergebnis erzielt."

Aber es gibt auch andere Stimmen. So wie die von Unternehmer Karl-Heinz Ramke, dem in dem Komplex zwei Gewerbeflächen gehören: "Ich habe natürlich gegen die Klage gestimmt. Wir können doch den Kindern nicht das Spielen verbieten. Das ist weltfremd." Auch die bekannte Autorin Peggy Parnass gehört zu den Wohnungseigentümern. Sie wünscht sich eine "friedliche Lösung".

Vor dem eigentlichen Prozesstermin wird das Gericht noch eine Güteverhandlung ansetzen. Rechtsanwalt Voigtland gibt sich gesprächsbereit: "Es wäre uns nur recht, wenn doch noch ein Kompromiss gefunden wird."