Der Besuch im Kino, Theater oder Zirkus ist vom Staat begünstigt. Auf den Eintrittspreis werden nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig, um kulturelle Leistungen zu fördern. Unter diese Regelung fielen bisher auch Zeichnungen oder Gemälde. Warum diese Dinge auf Geheiß der EU mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden sollten, erschließt sich dem Laien ohnehin nicht, wenn andere Ausnahmen in Deutschland von Europas Bürokraten unbeanstandet bleiben.

Nun wurde die Steuererhöhung für die Galerien noch einmal abgewendet. Im nächsten Jahr bleibt es bei sieben Prozent Mehrwertsteuer, und ein Jahr später greift eine Sonderregelung. Zwar werden dann 19 Prozent erhoben - aber nur auf 30 Prozent des Verkaufspreises. Das schafft aber nur eine weitere Ausnahmeregelung in den ohnehin undurchsichtigen Regelungen zur Mehrwertsteuer. Es wird sich erst noch zeigen, ob die neue Regel wirklich so einfach umzusetzen ist.

Auch diese Lösung macht deutlich, wie weit das deutsche Steuerrecht von einer wirklich klaren Systematik entfernt ist. Hundefutter und Schnittblumen werden mit sieben Prozent begünstigt, Babywindeln aber nicht. Ein regelrechtes Steuerchaos gab es bei Essenslieferungen außer Haus. Das ist zwar beseitigt. Doch die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Mehrwertsteuer hat es nicht gegeben. Der jetzt gefundene Kompromiss für die Kunsthändler und Galeristen zeigt, es wird weiter bei Stückwerk bleiben.