Sozialsenator Scheele reagiert auf Abendblatt-Bericht: Die betroffenen Kitas können einen Antrag auf Fördergelder stellen.

Hamburg. Der Anspruch auf Kindertagesbetreuung ab zwei Jahren gilt auch für Kinder mit Behinderungen. Das sagte am Montag der Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Detlef Scheele (SPD). "Die betroffenen Kitas können bei unserer Behörde einen Antrag auf Fördergelder für zusätzliche Erzieherstunden stellen", sagte Scheele. Fördergelder würden dann nach einer Einzelfallprüfung vergeben werden.

Die Sozialbehörde reagierte damit auf den am Montag im Abendblatt erschienenen Bericht "Kein Kita-Platz für Behinderte". Darin berichteten Eltern behinderter Kinder von ihren Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Kita-Platz. In der Praxis zeigte sich, dass die Kitas oftmals den bürokratischen Aufwand scheuten oder personell und räumlich nicht auf die Bedürfnisse von behinderten Kleinkindern ausgelegt waren. Derzeit gibt es rund 240 Förder-Kitas in Hamburg.

Das Land Hamburg unternehme bereits große Anstrengungen, den seit dem 1. August geltenden Anspruch auf einen Kita-Platz ab zwei Jahren auch für behinderte Kinder zu ermöglichen, sagte der Abteilungsleiter für Familie und Kindertagesbetreuung in der Behörde, Dirk Bange. Seit viereinhalb Jahren verhandelt die Sozialbehörde mit den Versicherern über die Übernahme der Kosten für die Frühförderung behinderter Kinder ab zwei Jahren in einer Kita. Für Kinder zwischen drei und sechs Jahren gebe es die Frühförderung während der Betreuungszeit in der Kita bereits seit 2006. Obwohl deren Finanzierung eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherer sei, übernehme das Land Hamburg die kompletten Kosten, sagte Bange. Im Jahr 2011 seien das rund 43 Millionen Euro für 1846 Kinder gewesen. "Das ist einmalig in Deutschland und entlastet arbeitende Eltern.", sagte Bange.