Wird ein Raub mit Waffengewalt oder bandenmäßig organisiert begangen, gilt die Tat laut § 250 Strafgesetzbuch (StGB) als schwerer Raub. Darauf stehen zwischen drei und 15 Jahre Haft. Werden die Waffen auch eingesetzt - wie in diesem Fall, bei dem die Opfer mit Gegenständen geschlagen und mit Schusswaffen bedroht wurden, - erhöht sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre Gefängnis.