Das Gericht hat sein Urteil gefällt. Keiner der vier Männer, die wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht standen, ist verurteilt worden.

St. Georg. Für die Hinterbliebenen von Michael G. war es das Ende eines quälend langen Gerichtsverfahrens: Keiner der vier Männer, die mutmaßlich durch ihre Schludrigkeit den tödlichen Unfall des 34-Jährigen mitverschuldet haben sollen und deshalb wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht standen, ist verurteilt worden.

Michael G. verlud am 27. Dezember 2007 bei Bauarbeiten an einer Hafenbrücke an der Bahnstrecke (Höhe Deichtorhallen) Bodenplatten, als ein Kranausleger einer unter Strom stehenden Hochspannungsleitung zu nahe kam. Lichtbögen blitzten auf. Michael G., der ein am Kran befestigtes Stahlseil berührte, erhielt einen 15 000-Volt-Stromschlag. Er war sofort tot.

+++ 15.000 Volt: Stromschlag mit tödlichem Ausgang +++

Das Geflecht der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu entwirren, hatte die Staatanwaltschaft enorme Mühen gekostet. Die Akte zu dem Fall schwoll auf mehr als 1000 Seiten an. Weitere Ermittlungen der Behörde sorgten nach dem ersten Prozessauftakt im Juni 2010 für Verzögerungen, dann lag der Fall lange bei Gericht, ohne dass es voranging. Erst im August 2012 wurde wieder verhandelt. Doch selbst jetzt - fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall - konnte das Gericht nicht aufklären, wer die Verantwortung dafür trug, dass die Hochspannungsleitung bei Beginn der Arbeiten noch unter Strom stand. Die Vorsitzende Richterin sprach gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei der vier Angeklagten im Alter von 42 bis 68 Jahren frei. Eine Sorgfaltspflichtverletzung sei ihnen nicht nachzuweisen.

So hatte etwa Kranführer Mark J. angegeben, er habe sich vor Beginn der Bauarbeiten bei Norbert M., 42, über die Abschaltung des Stroms vergewissert. Der wiederum sagte aus: Er habe damals entgegnet, dass die Leitung "seiner Kenntnis nach" nicht unter Strom stand. Darin erblickte das Gericht dann doch eine Pflichtverletzung: Norbert M. hätte sich rückversichern müssen, dass der Strom tatsächlich abgeschaltet war, als er die Information weitergab. Auf Antrag stellte das Gericht gegen ihn das Verfahren ein und verhängte ein Bußgeld von 1000 Euro.