Polizeiliche Führungszeugnisse und erweiterte Führungszeugnisse wie sie nach einem Vorstoß der Hamburger Sozialbehörde nach dem Fall Chantal neuerdings auch Pflegefamilien vorlegen müssen, wenn sie ein Kind aufnehmen, bilden nicht unbedingt die gesamte Vergangenheit der betreffenden Person ab.

Sie sind Auszüge aus dem Bundeszentralregister, in dem, abhängig von der Art der Straftat und der Höhe der Sanktion, Einträge nach unterschiedlichen Zeiträumen im Sinne der Resozialisierung wieder gelöscht werden.

Opferschützer fordern, dass zum Beispiel Sexualdelikte an Kindern mit besonders langen Löschfristen versehen werden sollten.