Gericht verurteilt einen 68-Jährigen zu der Geldstrafe, weil der einen Kontrahenten im Kampf um einen Parkplatz als “Arschloch“ bepöbelte.

Neustadt. Er residiert in feinster Lage, besitzt eine schöne Villa am Bellevue. Alsterblick inklusive.

Doch wenn es um Geld geht, versteht Ernst-Gernot M. offenbar keinen Spaß: Erst im Juni war der wohlhabende Immobilienmanager vor Gericht gezogen, weil er sich mit einer Geldbuße von 35 Euro wegen Falschparkens nicht einverstanden erklärte hatte. Da soll er mit seinem VW Phaeton einen Behindertenparkplatz blockiert haben.

Nichts im Vergleich zur Geldstrafe, die der 68-Jährige jetzt zahlen muss. Weil er einen Autofahrer im Kampf um eine Parklücke als "Arschloch" bepöbelte, muss der Hamburger nach einem Urteil des Amtsgerichts 60.000 Euro Geldstrafe zahlen.

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Es passierte am 23. Dezember 2011: Ernst-Gernot M. stieß an der Oberstraße (Harvestehude) in eine frei werdende Parklücke. Christoph S., 36, wartete in seinem Auto aber schon fünf Minuten länger. Als der 36-Jährige an den Wagen von Ernst-Gernot M. trat und ihn fragte, was das denn solle, ihm den Parkplatz wegzuschnappen, raunzte der 68-Jährige. "Verzieh dich, du Arschloch, du kennst die Regeln wohl nicht."

Acht Verhandlungstage dauerte die Hauptverhandlung - Vorwurf: Beleidigung - vor dem Amtsgericht. Ernst-Gernot M. machte zur Sache keine Angaben, behauptete aber, pleite zu sein und von 1400 Euro zu leben. Das Gericht ging der Sache auf den Grund und stellte fest: Seine in Guatemala lebende Ehefrau, eine Diplomatin, hält noch Aktien im Wert von acht Millionen Euro. Folge: Das Gericht verhängte zwar eine mit 30 Tagessätzen recht milde Strafe, setzte aber die vom Vermögen des Angeklagten abhängige Höhe des Tagessatzes mit 2000 Euro hoch an.

Hätte Ernst-Gernot M. zuvor den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert, wäre es günstiger geworden: Die Behörde hatte nämlich nur 2000 Euro Strafe gefordert - nicht pro Tagessatz, sondern insgesamt.