Kein Zweifel: Bei den offenen Immobilienfonds gibt es Reformbedarf. Viele Anleger wurden von der Krise dieser Anlageform kalt erwischt, weil sie nicht mehr an ihr Geld kamen. Doch es gibt auch zahlreiche Fonds, die die Finanzkrise unbeschädigt überstanden haben. Außerdem greifen ab 2013 neue Regeln, die erneute Fondsschließungen mangels Liquidität verhindern sollen.

Ohne die Wirkungen dieser Regelungen abzuwarten, macht es keinen Sinn, die Regulierung weiter anzuziehen und neue offene Immobilienfonds zu verbieten. Denn das Produkt ermöglicht auch Kleinanlegern Zugang zu Immobilien. Für kleines Geld in ein breit angelegtes Immobilienportfolio zu investieren, das ist mit keiner alternativen Anlageform möglich. Auch Lebensversicherer sind betroffen. Sie bündeln ihre Immobilienanlagen in Spezialfonds, die ebenfalls unter das Verbot fallen sollen. Angesicht niedriger Zinsen gewinnen diese Anlagen für die Versicherer derzeit stark an Bedeutung.

Schließlich spricht ordnungspolitisch einiges gegen den Plan. Bestehende Anbieter bleiben vom Verbot verschont. Es sind zufällig die Anbieter der drei größten Bankengruppen in Deutschland. Doch neue Anbieter haben keine Chance, verbesserte Produkte auf den Markt zu bringen. Das ist mit den Prinzipien eines freien Marktzuganges unvereinbar. Neue Anbieter könnten sich ihren Zugang wegen offenkundiger Marktverzerrung in Karlsruhe freiklagen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Verfassungsrichter eine schlampige Gesetzgebung wieder einkassieren.