Der Mann soll von Mai 2007 bis September 2008 als hauptamtlicher PKK-Funktionär in Norddeutschland tätig gewesen zu sein.

Hamburg. Ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK steht seit gestern vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Hamburg. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 47 Jahre alten Türken Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Er soll von Mai 2007 bis September 2008 als hauptamtlicher PKK-Funktionär in Norddeutschland tätig gewesen zu sein. Die PKK gilt nicht nur in der Türkei, sondern auch in den USA und innerhalb der EU als terroristische Vereinigung.

Die Verteidigung beantragte, das Verfahren einzustellen oder auszusetzen. Zur Begründung sagte Verteidiger Carsten Gericke, das Gericht müsste sonst darüber entscheiden, ob die PKK eine terroristische Vereinigung oder Freiheitsbewegung sei. Der Anwalt sprach von einer "Politisierung und Instrumentalisierung der deutschen Strafjustiz". Zudem seien die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in "radikaler Einseitigkeit" geführt worden. "Es fehlen gänzlich Hinweise auf Vergewaltigungen, Folter und willkürliche Verhaftungen von Kurden in der Türkei", sagte Gericke. Der Antrag auf Verfahrenseinstellung wurde abgewiesen.

+++ Hamburg-Chef der PKK verhaftet +++

Daraufhin klagte Gericke über fehlende Zeugenaussagen in den Akten der Verteidigung. "Die Beweise sollen zu einem Zeitpunkt, der dem Generalbundesanwalt genehm ist, aus dem Hut gezaubert werden", sagte der Verteidiger. Er beantragte erneut eine Aussetzung des Verfahrens, was das Gericht ebenfalls zurückwies. Der 47-jährige Angeklagte verlas anschließend eine lange Erklärung, in der er der Türkei Folter in Gefängnissen vorwarf. Auch die Bedingungen der Untersuchungshaft in Hamburg kritisierte er. Acht Monate lang sei er in "Isolationshaft" gehalten worden.

Vor Verhandlungsbeginn hatten rund 50 Mitglieder eines Aktionsbündnisses vor dem Gerichtsgebäude für die Freilassung des Angeklagten demonstriert. Im Gerichtssaal brach eine Zuschauerin in Tränen aus. Der Angeklagte selbst strahlte große Zuversicht aus, lächelte stetig in Richtung Zuschauerraum und hielt den Daumen nach oben. Bislang sind 29 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird nicht vor Ende Dezember erwartet.