Die Hamburger SPD legt einen Gesetzentwurf für eine Geheimschutzverordnung vor - und das ist gut so.

Solange ein Senat, unabhängig der politischen Zusammensetzung, scheinbar willkürlich mit Verweis auf das Staatswohl die Herausgabe und Einsicht von sensiblen Akten verweigern kann, ist die Kontrollfunktion des Parlamentes eingeschränkt. Die Fraktionen wären deshalb gut beraten, sich schnell auf ein Gesetz zu einigen.

Und der Senat? Der sollte sich nicht beschweren, dass die SPD jetzt mit dem Gesetzentwurf die Initiative ergreift. War er es doch selbst, der im Zuge der Diskussion um die Akten zur Elbphilharmonie darauf hingewiesen hat, dass ein entsprechendes Regelwerk fehle. Er hat die Geheimschutzverordnung quasi selbst eingefordert.

Ein solches Gesetz sorgt für Transparenz und verhindert die Vertuschung von Fehlern. Schon aus diesem Grund sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich alle Mitglieder des Parlaments und des Senats dafür einsetzen.