Man mag es kaum glauben: Weil das Landgericht Stade Terminschwierigkeiten hat, wurde die Angeklagte im Fall der erwürgten Kaffee-Erbin aus Blankenese auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht geht davon aus, dass keine Fluchtgefahr besteht.

Hamburg. Wie die Agentur Hamburg on Air berichtet, wurde der Haftbefehl gegen Adelheid B. (51) gegen Meldeauflagen ausgesetzt. Der Grund: Das Landgericht Stade kann wegen Terminschwierigkeiten den Fall nicht regelmäßig weiter verhandeln. Gerichtssprecher Björn Kaufert sagte der Agentur, dass Beschuldigte, die in Untersuchungshaft sitzen, den Anspruch hätten, dass ihr Fall mindestens einmal in der Woche verhandelt werde. Dies war unter anderem wegen des Prozesses im siebenfachen Mord von Sittensen nicht möglich. Ende April sei die Angeklagte daher von der Untersuchungshaft verschont worden. Da sie verheiratet ist und einen festen Wohnsitz habe, bestehe keine Fluchtgefahr.

Wie berichtet, hatte Adelheid B. gestanden, die Blankeneser Rentnerin im Juli 2008 in einem Maisfeld bei Stade erwürgt zu haben. Die vereinsamte Dame habe sie gebeten, ihr beim freiwillig gewollten Sterben zu helfen. Zunächst habe sie der 75-Jährigen einen Medikamenten-Cocktail gereicht. Als dieser aus der Hand glitt, sei das Geschehen außer Kontrolle geraten, sagte sie aus. In Panik habe sie fest um den Hals der Pensionärin gegriffen und zugedrückt.